Wohnbeihilfe Hirm

Wohnbeihilfe | Gemeinde Hirm

Hirm

Wohnbeihilfe - Gemeinde Hirm - Burgenland. Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Linderung der Belastung durch den eigenen Wohnungsaufwand. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Hirm haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung oder die zuständige Stelle der Amt der Burgenländischen Landesregierung.

Land:

Burgenland - Österreich

Anschrift:

Amt der Burgenländischen Landesregierung

Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Österreich

Telefon:

057 600 DW 2800

Fax:

Email:

bh.neusiedl@bgld.gv.at

Webseite:

www.burgenland.at/wohnen-energie/wohnen/wohnbeihilfe/

 

Wohnbeihilfe - Gemeinde Hirm

Die Wohnbeihilfe in der Gemeinde Hirm ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, jeweils maximal auf Dauer eines Jahres begrenzt, ausbezahlt wird.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Mietwohnungen.

Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle.

Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Haushaltseinkommen und anrechenbare Wohnungsgröße.

Weitere informationen

Alle Informationen über den Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Öffnungszeiten

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Amt der Burgenländischen Landesregierung.

 

Wohnbeihilfe Burgenland - Zuständige Stelle

Sie leben in der Gemeinde Hirm?

Informationen zur Beantragung von Wohnbeihilfe und die Antragsformulare erhalten Sie beim Gemeindeamt der Gemeinde Hirm oder bei der Amt der Burgenländischen Landesregierung.

Gemeinde Hirm - Burgenland

7024 Hirm

Telefon: 02687/47233 / Fax: 02687/472334

Email: post@hirm.bgld.gv.at / Webseite: http://www.gemeinde-hirm.at/

    


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