Wohnbeihilfe Thörl

Wohnbeihilfe | Marktgemeinde Thörl

Palbersdorf

Wohnbeihilfe - Marktgemeinde Thörl - Steiermark. Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Linderung der Belastung durch den eigenen Wohnungsaufwand. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Marktgemeinde Thörl haben, wenden Sie sich bitte an die Marktgemeindeverwaltung oder die zuständige Stelle der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

Land:

Steiermark - Österreich

Anschrift:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Burggasse 7-9
8010 Graz
Österreich

Telefon:

0316/877-3748

Fax:

Email:

wohnbeihilfe@stmk.gv.at

Webseite:

www.soziales.steiermark.at/

 

Wohnbeihilfe - Marktgemeinde Thörl

Die Wohnbeihilfe in der Marktgemeinde Thörl ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, jeweils maximal auf Dauer eines Jahres begrenzt, ausbezahlt wird.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Mietwohnungen.

Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle.

Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Haushaltseinkommen und anrechenbare Wohnungsgröße.

Weitere informationen

Alle Informationen über den Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Öffnungszeiten

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

 

Wohnbeihilfe Steiermark - Zuständige Stelle

Sie leben in der Marktgemeinde Thörl?

Informationen zur Beantragung von Wohnbeihilfe und die Antragsformulare erhalten Sie beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Thörl oder bei der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

Marktgemeinde Thörl - Steiermark

Palbersdorf 73

8621 Palbersdorf

Telefon: 03861 2307 / Fax: 03861 230710

Email: gde@thoerl.gv.at / Webseite: www.thoerl.gv.at

    


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