Wohnbeihilfe | Stadt Wien (Josefstadt) |
Wohnbeihilfe - Stadt Wien (Josefstadt) - Wien. Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Linderung der Belastung durch den eigenen Wohnungsaufwand. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Stadt Wien (Josefstadt) haben, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung oder die zuständige Stelle der Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) - Gruppe Wohnbeihilfe.
Land: Wien - Österreich Anschrift: Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) - Gruppe Wohnbeihilfe Heiligenstädter Straße 31 Telefon: 01 4000-74880 Fax: 01 4000-99-74896 Email: Kontaktformular auf Webseite Webseite: www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/wohnbeihilfe/index.html
Wohnbeihilfe - Stadt Wien (Josefstadt) Die Wohnbeihilfe in der Stadt Wien (Josefstadt) ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, jeweils maximal auf Dauer eines Jahres begrenzt, ausbezahlt wird. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Mietwohnungen. Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle. Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Haushaltseinkommen und anrechenbare Wohnungsgröße. Weitere informationen Alle Informationen über den Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Öffnungszeiten Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) - Gruppe Wohnbeihilfe.
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