Wohnbeihilfe Höchst

Wohnbeihilfe | Gemeinde Höchst

Höchst

Wohnbeihilfe - Gemeinde Höchst - Vorarlberg . Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Linderung der Belastung durch den eigenen Wohnungsaufwand. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Höchst haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung oder die zuständige Stelle der Amt der Vorarlberger Landesregierung.

Land:

Vorarlberg - Österreich

Anschrift:

Amt der Vorarlberger Landesregierung

Römerstraße 15
Bregenz Bregenz
Österreich

Telefon:

05574 - 511 8080

Fax:

Email:

Webseite:

www.vorarlberg.at/wohnbeihilfe/wohnbeihilfe-uebersicht.htm

 

Wohnbeihilfe - Gemeinde Höchst

Die Wohnbeihilfe in der Gemeinde Höchst ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, jeweils maximal auf Dauer eines Jahres begrenzt, ausbezahlt wird.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Mietwohnungen.

Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle.

Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Haushaltseinkommen und anrechenbare Wohnungsgröße.

Weitere informationen

Alle Informationen über den Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Öffnungszeiten

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Amt der Vorarlberger Landesregierung.

 

Wohnbeihilfe Vorarlberg - Zuständige Stelle

Sie leben in der Gemeinde Höchst?

Informationen zur Beantragung von Wohnbeihilfe und die Antragsformulare erhalten Sie beim Gemeindeamt der Gemeinde Höchst oder bei der Amt der Vorarlberger Landesregierung.

Gemeinde Höchst - Vorarlberg

Hauptstraße 15

6973 Höchst

Telefon: 05578 7907-0 / Fax: 05578 7907-66

Email: gemeindeamt@hoechst.at / Webseite: www.hoechst.at

    


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