Wohnbeihilfe | Stadtgemeinde Hall in Tirol |
Wohnbeihilfe - Stadtgemeinde Hall in Tirol - Tirol. Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Linderung der Belastung durch den eigenen Wohnungsaufwand. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Stadtgemeinde Hall in Tirol haben, wenden Sie sich bitte an die Stadtgemeindeverwaltung oder die zuständige Stelle der Tiroler Landesregierung - Abt. Wohnbauförderung.
Land: Tirol - Österreich Anschrift: Tiroler Landesregierung - Abt. Wohnbauförderung Eduard-Wallnöfer-Platz 3 Telefon: 0512 508 2732 Fax: 0512 508 742735 Email: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at Webseite: www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/beihilfen/
Wohnbeihilfe - Stadtgemeinde Hall in Tirol Die Wohnbeihilfe in der Stadtgemeinde Hall in Tirol ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, jeweils maximal auf Dauer eines Jahres begrenzt, ausbezahlt wird. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Mietwohnungen. Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle. Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Haushaltseinkommen und anrechenbare Wohnungsgröße. Weitere informationen Alle Informationen über den Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Öffnungszeiten Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Tiroler Landesregierung - Abt. Wohnbauförderung.
|