Wohnbeihilfe Schrems

Wohnbeihilfe | Stadtgemeinde Schrems

Schrems

Wohnbeihilfe - Stadtgemeinde Schrems - Niederösterreich. Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Linderung der Belastung durch den eigenen Wohnungsaufwand. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Stadtgemeinde Schrems haben, wenden Sie sich bitte an die Stadtgemeindeverwaltung oder die zuständige Stelle der Amt der NÖ Landesregierung.

Land:

Niederösterreich - Österreich

Anschrift:

Amt der NÖ Landesregierung

Landhausplatz 1, Haus 7A
3109 St. Pölten
Österreich

Telefon:

02742/22 133

Fax:

02742/9005-15800

Email:

post.f2auskunft@noel.gv.at

Webseite:

www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Wohnen/

 

Wohnbeihilfe - Stadtgemeinde Schrems

Die Wohnbeihilfe in der Stadtgemeinde Schrems ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, jeweils maximal auf Dauer eines Jahres begrenzt, ausbezahlt wird.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Mietwohnungen.

Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle.

Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Haushaltseinkommen und anrechenbare Wohnungsgröße.

Weitere informationen

Alle Informationen über den Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Öffnungszeiten

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Amt der NÖ Landesregierung.

 

Wohnbeihilfe Niederösterreich - Zuständige Stelle

Sie leben in der Stadtgemeinde Schrems?

Informationen zur Beantragung von Wohnbeihilfe und die Antragsformulare erhalten Sie beim Gemeindeamt der Stadtgemeinde Schrems oder bei der Amt der NÖ Landesregierung.

Stadtgemeinde Schrems - Niederösterreich

Hauptplatz 19

3943 Schrems

Telefon: (0 28 53) 774 54, 774 55 / Fax: (0 28 53) 774 54/44

Email: gemeinde@schrems.at / Webseite: www.schrems.gv.at

    


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