Wohnbeihilfe Langenlois

Wohnbeihilfe | Stadtgemeinde Langenlois

Langenlois

Wohnbeihilfe - Stadtgemeinde Langenlois - Niederösterreich. Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Linderung der Belastung durch den eigenen Wohnungsaufwand. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Stadtgemeinde Langenlois haben, wenden Sie sich bitte an die Stadtgemeindeverwaltung oder die zuständige Stelle der Amt der NÖ Landesregierung.

Land:

Niederösterreich - Österreich

Anschrift:

Amt der NÖ Landesregierung

Landhausplatz 1, Haus 7A
3109 St. Pölten
Österreich

Telefon:

02742/22 133

Fax:

02742/9005-15800

Email:

post.f2auskunft@noel.gv.at

Webseite:

www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Wohnen/

 

Wohnbeihilfe - Stadtgemeinde Langenlois

Die Wohnbeihilfe in der Stadtgemeinde Langenlois ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, jeweils maximal auf Dauer eines Jahres begrenzt, ausbezahlt wird.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Mietwohnungen.

Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle.

Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Haushaltseinkommen und anrechenbare Wohnungsgröße.

Weitere informationen

Alle Informationen über den Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Öffnungszeiten

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Amt der NÖ Landesregierung.

 

Wohnbeihilfe Niederösterreich - Zuständige Stelle

Sie leben in der Stadtgemeinde Langenlois?

Informationen zur Beantragung von Wohnbeihilfe und die Antragsformulare erhalten Sie beim Gemeindeamt der Stadtgemeinde Langenlois oder bei der Amt der NÖ Landesregierung.

Stadtgemeinde Langenlois - Niederösterreich

Rathausstraße 2

3550 Langenlois

Telefon: (0 27 34) 21 01 / Fax: (0 27 34) 21 01/39

Email: stadtgemeinde@langenlois.gv.at / Webseite: www.langenlois.at/

    


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