Wohnbeihilfe Bad Mitterndorf

Wohnbeihilfe | Marktgemeinde Bad Mitterndorf

Bad Mitterndorf

Wohnbeihilfe - Marktgemeinde Bad Mitterndorf - Steiermark. Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Linderung der Belastung durch den eigenen Wohnungsaufwand. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Marktgemeinde Bad Mitterndorf haben, wenden Sie sich bitte an die Marktgemeindeverwaltung oder die zuständige Stelle der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

Land:

Steiermark - Österreich

Anschrift:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Burggasse 7-9
8010 Graz
Österreich

Telefon:

0316/877-3748

Fax:

Email:

wohnbeihilfe@stmk.gv.at

Webseite:

www.soziales.steiermark.at/

 

Wohnbeihilfe - Marktgemeinde Bad Mitterndorf

Die Wohnbeihilfe in der Marktgemeinde Bad Mitterndorf ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, jeweils maximal auf Dauer eines Jahres begrenzt, ausbezahlt wird.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Mietwohnungen.

Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle.

Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Haushaltseinkommen und anrechenbare Wohnungsgröße.

Weitere informationen

Alle Informationen über den Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Öffnungszeiten

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

 

Wohnbeihilfe Steiermark - Zuständige Stelle

Sie leben in der Marktgemeinde Bad Mitterndorf?

Informationen zur Beantragung von Wohnbeihilfe und die Antragsformulare erhalten Sie beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Bad Mitterndorf oder bei der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

Marktgemeinde Bad Mitterndorf - Steiermark

Bad Mitterndorf 59

8983 Bad Mitterndorf

Telefon: 03623 2202 / Fax: 03623 2202-33

Email: gde@bad-mitterndorf.gv.at / Webseite: www.bad-mitterndorf.at

    


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