Wohnbeihilfe Groß Sankt Florian

Wohnbeihilfe | Marktgemeinde Groß Sankt Florian

Groß Sankt Florian

Wohnbeihilfe - Marktgemeinde Groß Sankt Florian - Steiermark. Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Linderung der Belastung durch den eigenen Wohnungsaufwand. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Marktgemeinde Groß Sankt Florian haben, wenden Sie sich bitte an die Marktgemeindeverwaltung oder die zuständige Stelle der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

Land:

Steiermark - Österreich

Anschrift:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Burggasse 7-9
8010 Graz
Österreich

Telefon:

0316/877-3748

Fax:

Email:

wohnbeihilfe@stmk.gv.at

Webseite:

www.soziales.steiermark.at/

 

Wohnbeihilfe - Marktgemeinde Groß Sankt Florian

Die Wohnbeihilfe in der Marktgemeinde Groß Sankt Florian ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, jeweils maximal auf Dauer eines Jahres begrenzt, ausbezahlt wird.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Mietwohnungen.

Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle.

Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Haushaltseinkommen und anrechenbare Wohnungsgröße.

Weitere informationen

Alle Informationen über den Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Öffnungszeiten

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

 

Wohnbeihilfe Steiermark - Zuständige Stelle

Sie leben in der Marktgemeinde Groß Sankt Florian?

Informationen zur Beantragung von Wohnbeihilfe und die Antragsformulare erhalten Sie beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Groß Sankt Florian oder bei der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

Marktgemeinde Groß Sankt Florian - Steiermark

Marktplatz 3

8522 Groß Sankt Florian

Telefon: 03464 2204 / Fax: 03464 2204-79

Email: gemeinde@gross-st-florian.at / Webseite: www.gross-st-florian.at

    


Andere Dienstleistungen