Wohnbeihilfe Graz

Wohnbeihilfe | Stadt Graz

Graz

Wohnbeihilfe - Stadt Graz - Steiermark. Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Linderung der Belastung durch den eigenen Wohnungsaufwand. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Stadt Graz haben, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung oder die zuständige Stelle der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

Land:

Steiermark - Österreich

Anschrift:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Burggasse 7-9
8010 Graz
Österreich

Telefon:

0316/877-3748

Fax:

Email:

wohnbeihilfe@stmk.gv.at

Webseite:

www.soziales.steiermark.at/

 

Wohnbeihilfe - Stadt Graz

Die Wohnbeihilfe in der Stadt Graz ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, jeweils maximal auf Dauer eines Jahres begrenzt, ausbezahlt wird.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Wohnbeihilfe für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Mietwohnungen.

Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand laut Einkommenstabelle.

Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Haushaltseinkommen und anrechenbare Wohnungsgröße.

Weitere informationen

Alle Informationen über den Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Öffnungszeiten

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

 

Wohnbeihilfe Steiermark - Zuständige Stelle

Sie leben in der Stadt Graz?

Informationen zur Beantragung von Wohnbeihilfe und die Antragsformulare erhalten Sie beim Gemeindeamt der Stadt Graz oder bei der Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

Stadt Graz - Steiermark

Hauptplatz 1

8010 Graz

Telefon: 0316 872-0 / Fax: 0316 872-2369

Email: stadtverwaltung@graz.at / Webseite: www.graz.at

    


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