Stadtgemeinde Schwechat | Antrag Reisepass |
Stadtgemeinde Schwechat - Passbehörde Stadtgemeinde Schwechat. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Stadtgemeinde Schwechat ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Stadtgemeinde Schwechat beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Stadtgemeinde Schwechat Anschrift: Stadtgemeinde Schwechat Rathausplatz 9, Erdgeschoß Telefon: 01 70 108 221 DW, 319 DW oder 212 DW Fax: 01 70 108 394 DW Email: stadtgemeinde@schwechat.gv.at Webseite: www.schwechat.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der Stadtgemeinde Schwechat.
Stadtgemeinde Schwechat - Reisepass Sie leben in der Stadtgemeinde Schwechat? Die nächste Passbehörde ist die Stadtgemeinde Schwechat. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Stadtgemeinde Schwechat Die Stadtgemeinde Schwechat kann entweder per Telefon 01 70 108 221 DW, 319 DW oder 212 DW oder E-Mail stadtgemeinde@schwechat.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.schwechat.gv.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Schwechat. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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