Gemeinde Schwadorf | Antrag Reisepass |
Gemeinde Schwadorf - Passbehörde BH Wien-Umgebung. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Schwadorf ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Schwadorf Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung Leopoldstraße 21 Telefon: 02243 / 9025-0 Fax: 02243 / 9025-26000 Email: post.bhwu@noel.gv.at Webseite: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Wien-Umgebung.html Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Wien-Umgebung.
Gemeinde Schwadorf - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Schwadorf? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Schwadorf Die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung kann entweder per Telefon 02243 / 9025-0 oder E-Mail post.bhwu@noel.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Wien-Umgebung.html. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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