Gemeinde Lanzenkirchen | Antrag Reisepass |
Gemeinde Lanzenkirchen - Passbehörde BH Wiener Neustadt. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Lanzenkirchen ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Lanzenkirchen Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt Ungargasse 33 Telefon: 02622 / 9025-0 Fax: 02622 / 9025-41000 Email: post.bhwb@noel.gv.at Webseite: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Wiener-Neustadt.html Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Wiener Neustadt.
Gemeinde Lanzenkirchen - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Lanzenkirchen? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Lanzenkirchen Die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt kann entweder per Telefon 02622 / 9025-0 oder E-Mail post.bhwb@noel.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Wiener-Neustadt.html. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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