Gemeinde Bad Kreuzen | Antrag Reisepass |
Gemeinde Bad Kreuzen - Passbehörde BH Perg. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Bad Kreuzen ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Perg beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Bad Kreuzen Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Perg Dirnbergerstraße 11 Telefon: 07262 551-0 Fax: 07262 551-267 399 Email: bh-pe.post@ooe.gv.at Webseite: www.bh-perg.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Perg.
Gemeinde Bad Kreuzen - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Bad Kreuzen? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Perg . Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Bad Kreuzen Die Bezirkshauptmannschaft Perg kann entweder per Telefon 07262 551-0 oder E-Mail bh-pe.post@ooe.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-perg.gv.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Perg . Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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