Gemeinde Königsbrunn am Wagram | Antrag Reisepass |
Gemeinde Königsbrunn am Wagram - Passbehörde BH Tulln. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Königsbrunn am Wagram ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Tulln beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Königsbrunn am Wagram Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Tulln Hauptplatz 33 Telefon: 02272 / 9025-0 Fax: 02272 / 9025-39000 Email: post.bhtu@noel.gv.at Webseite: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Tulln.html Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Tulln.
Gemeinde Königsbrunn am Wagram - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Königsbrunn am Wagram? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Tulln. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Königsbrunn am Wagram Die Bezirkshauptmannschaft Tulln kann entweder per Telefon 02272 / 9025-0 oder E-Mail post.bhtu@noel.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Tulln.html. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Tulln. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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