Neuausstellung Reisepass Gemeinde Pinsdorf

Gemeinde Pinsdorf | Antrag Reisepass

Gmunden

Gemeinde Pinsdorf - Passbehörde BH Gmunden. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Pinsdorf ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Gmunden beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Pinsdorf

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Gmunden

Esplanade 10
4810 Gmunden
Oberösterreich - Österreich

Telefon:

07612 792-0

Fax:

0732 77 20-263 399

Email:

bh-gm.post@ooe.gv.at

Webseite:

www.bh-gmunden.gv.at

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Gmunden.

Gemeinde Pinsdorf - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Pinsdorf?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Gmunden .

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Pinsdorf

Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden kann entweder per Telefon 07612 792-0 oder E-Mail bh-gm.post@ooe.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-gmunden.gv.at.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Gmunden .

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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