Gemeinde Gresten-Land | Antrag Reisepass |
Gemeinde Gresten-Land - Passbehörde BH Scheibbs. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Gresten-Land ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Gresten-Land Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Scheibbs Rathausplatz 5 Telefon: 07482 / 9025-0 Fax: 07482 / 9025-38000 Email: post.bhsb@noel.gv.at Webseite: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Scheibbs.html Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Scheibbs.
Gemeinde Gresten-Land - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Gresten-Land? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Scheibbs. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Gresten-Land Die Bezirkshauptmannschaft Scheibbs kann entweder per Telefon 07482 / 9025-0 oder E-Mail post.bhsb@noel.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Scheibbs.html. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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