Gemeinde Neunkirchen | Antrag Reisepass |
Gemeinde Neunkirchen - Passbehörde BH Neunkirchen. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Neunkirchen ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Neunkirchen Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen Peischingerstraße 17 Telefon: 02635 / 9025-0 Fax: 02635 / 9025-35000 Email: post.bhnk@noel.gv.at Webseite: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Neunkirchen.html Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Neunkirchen.
Gemeinde Neunkirchen - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Neunkirchen? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Neunkirchen Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen kann entweder per Telefon 02635 / 9025-0 oder E-Mail post.bhnk@noel.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Neunkirchen.html. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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