Gemeinde Wildendürnbach | Antrag Reisepass |
Gemeinde Wildendürnbach - Passbehörde BH Mistelbach. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Wildendürnbach ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Wildendürnbach Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Mistelbach Hauptplatz 4-5 Telefon: 02572 / 9025-0 Fax: 02572 / 9025-33000 Email: post.bhmi@noel.gv.at Webseite: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Mistelbach.html Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Mistelbach.
Gemeinde Wildendürnbach - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Wildendürnbach? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Wildendürnbach Die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach kann entweder per Telefon 02572 / 9025-0 oder E-Mail post.bhmi@noel.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Mistelbach.html. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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