Gemeinde Schollach | Antrag Reisepass |
Gemeinde Schollach - Passbehörde BH Melk. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Schollach ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Melk beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Schollach Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Melk Abt Karl-Straße 25a Telefon: 02752 / 9025-0 Fax: 02752 / 9025-32000 Email: post.bhme@noel.gv.at Webseite: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Melk.html Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Melk.
Gemeinde Schollach - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Schollach? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Melk. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Schollach Die Bezirkshauptmannschaft Melk kann entweder per Telefon 02752 / 9025-0 oder E-Mail post.bhme@noel.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Melk.html. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Melk. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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