Gemeinde Wartberg ob der Aist | Antrag Reisepass |
Gemeinde Wartberg ob der Aist - Passbehörde BH Freistadt. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Wartberg ob der Aist ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Freistadt beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Wartberg ob der Aist Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Freistadt Promenade 5 Telefon: 07942 702-0 Fax: 07942 702-262 399 Email: bh-fr.post@ooe.gv.at Webseite: www.bh-freistadt.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Freistadt.
Gemeinde Wartberg ob der Aist - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Wartberg ob der Aist? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Freistadt . Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Wartberg ob der Aist Die Bezirkshauptmannschaft Freistadt kann entweder per Telefon 07942 702-0 oder E-Mail bh-fr.post@ooe.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-freistadt.gv.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Freistadt . Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|