Neuausstellung Reisepass Gemeinde Waldburg

Gemeinde Waldburg | Antrag Reisepass

Freistadt

Gemeinde Waldburg - Passbehörde BH Freistadt. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Waldburg ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Freistadt beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Waldburg

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Freistadt

Promenade 5
4240 Freistadt
Oberösterreich - Österreich

Telefon:

07942 702-0

Fax:

07942 702-262 399

Email:

bh-fr.post@ooe.gv.at

Webseite:

www.bh-freistadt.gv.at

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Freistadt.

Gemeinde Waldburg - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Waldburg?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Freistadt .

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Waldburg

Die Bezirkshauptmannschaft Freistadt kann entweder per Telefon 07942 702-0 oder E-Mail bh-fr.post@ooe.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-freistadt.gv.at.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Freistadt .

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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