Gemeinde Stetten | Antrag Reisepass |
Gemeinde Stetten - Passbehörde BH Korneuburg. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Stetten ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Stetten Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Korneuburg Bankmannring 5 Telefon: 02262 / 9025-0 Fax: 02262 / 9025-29000 Email: post.bhko@noel.gv.at Webseite: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Korneuburg.html Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Korneuburg.
Gemeinde Stetten - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Stetten? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Stetten Die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg kann entweder per Telefon 02262 / 9025-0 oder E-Mail post.bhko@noel.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Korneuburg.html. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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