Gemeinde Pernegg | Antrag Reisepass |
Gemeinde Pernegg - Passbehörde BH Horn. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Pernegg ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Horn beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Pernegg Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Horn Frauenhofner Straße 2 Telefon: 02982 / 9025-0 Fax: 02982 / 9025-28000 Email: post.bhho@noel.gv.at Webseite: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Horn.html Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Horn.
Gemeinde Pernegg - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Pernegg? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Horn. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Pernegg Die Bezirkshauptmannschaft Horn kann entweder per Telefon 02982 / 9025-0 oder E-Mail post.bhho@noel.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Horn.html. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Horn. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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