Gemeinde Hollabrunn | Antrag Reisepass |
Gemeinde Hollabrunn - Passbehörde BH Hollabrunn. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Hollabrunn ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Hollabrunn Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn Mühlgasse 24 Telefon: 02952 / 9025-0 Fax: 02952 / 9025-27000 Email: post.bhhl@noel.gv.at Webseite: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Hollabrunn.html Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Hollabrunn.
Gemeinde Hollabrunn - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Hollabrunn? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Hollabrunn Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn kann entweder per Telefon 02952 / 9025-0 oder E-Mail post.bhhl@noel.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Hollabrunn.html. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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