Gemeinde Palterndorf - Dobermannsdorf | Antrag Reisepass |
Gemeinde Palterndorf - Dobermannsdorf - Passbehörde BH Gänserndorf. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Palterndorf - Dobermannsdorf ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Palterndorf - Dobermannsdorf Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf Schönkirchner Straße 1 Telefon: 02282 / 9025-0 Fax: 02282 / 9025-24000 Email: post.bhgf@noel.gv.at Webseite: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Gaenserndorf.html Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Gänserndorf.
Gemeinde Palterndorf - Dobermannsdorf - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Palterndorf - Dobermannsdorf? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Palterndorf - Dobermannsdorf Die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf kann entweder per Telefon 02282 / 9025-0 oder E-Mail post.bhgf@noel.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Gaenserndorf.html. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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