Gemeinde Prellenkirchen | Antrag Reisepass |
Gemeinde Prellenkirchen - Passbehörde BH Bruck an der Leitha. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Prellenkirchen ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Prellenkirchen Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha Fischamender Straße 10 Telefon: 02162 / 9025-0 Fax: 02162 / 9025-23000 Email: post.bhbl@noel.gv.at Webseite: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Bruck-a-d-Leitha.html Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Bruck an der Leitha.
Gemeinde Prellenkirchen - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Prellenkirchen? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Prellenkirchen Die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha kann entweder per Telefon 02162 / 9025-0 oder E-Mail post.bhbl@noel.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Bruck-a-d-Leitha.html. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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