Gemeinde St. Peter in der Au | Antrag Reisepass |
Gemeinde St. Peter in der Au - Passbehörde BH Amstetten. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde St. Peter in der Au ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Amstetten beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde St. Peter in der Au Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Amstetten Preinsbacher Straße 11 Telefon: 07472 / 9025-0 Fax: 07472 / 9025-21000 Email: post.bham@noel.gv.at Webseite: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Amstetten.html Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Amstetten.
Gemeinde St. Peter in der Au - Reisepass Sie leben in der Gemeinde St. Peter in der Au? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Amstetten. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde St. Peter in der Au Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten kann entweder per Telefon 07472 / 9025-0 oder E-Mail post.bham@noel.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.noe.gv.at/Bezirke/BH-Amstetten.html. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Amstetten. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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