Gemeinde Überackern | Antrag Reisepass |
Gemeinde Überackern - Passbehörde BH Braunau am Inn. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Überackern ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Überackern Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn Hammersteinplatz 1 Telefon: 077 22 803-0 Fax: 0732 77 20 260399 Email: bh-br.post@ooe.gv.at Webseite: www.bh-braunau.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Braunau am Inn.
Gemeinde Überackern - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Überackern? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn . Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Überackern Die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn kann entweder per Telefon 077 22 803-0 oder E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-braunau.gv.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn . Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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