Gemeinde St. Veit im Mühlkreis | Antrag Reisepass |
Gemeinde St. Veit im Mühlkreis - Passbehörde BH Rohrbach. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde St. Veit im Mühlkreis ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde St. Veit im Mühlkreis Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Rohrbach Am Teich 1 Telefon: 07289 88 51-0 Fax: 07289 88 51-26 93 99 Email: bh-ro.post@ooe.gv.at Webseite: www.bh-rohrbach.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Rohrbach.
Gemeinde St. Veit im Mühlkreis - Reisepass Sie leben in der Gemeinde St. Veit im Mühlkreis? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach . Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde St. Veit im Mühlkreis Die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach kann entweder per Telefon 07289 88 51-0 oder E-Mail bh-ro.post@ooe.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-rohrbach.gv.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach . Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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