Gemeinde St. Marien | Antrag Reisepass |
Gemeinde St. Marien - Passbehörde BH Linz-Land. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde St. Marien ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde St. Marien Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Linz-Land Kärntnerstraße 16 Telefon: 0732 694 14-0 Fax: 0732 694 14-266 399 Email: bh-ll.post@ooe.gv.at Webseite: www.bh-linz-land.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Linz-Land.
Gemeinde St. Marien - Reisepass Sie leben in der Gemeinde St. Marien? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land . Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde St. Marien Die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land kann entweder per Telefon 0732 694 14-0 oder E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-linz-land.gv.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land . Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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