Gemeinde Vorderstoder | Antrag Reisepass |
Gemeinde Vorderstoder - Passbehörde BH Kirchdorf. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Vorderstoder ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Vorderstoder Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf Garnisonstraße 1 Telefon: 07582 685-0 Fax: 07582 685-265 399 Email: bh-ki.post@ooe.gv.at Webseite: www.bh-kirchdorf.ooe.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Kirchdorf.
Gemeinde Vorderstoder - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Vorderstoder? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf . Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Vorderstoder Die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf kann entweder per Telefon 07582 685-0 oder E-Mail bh-ki.post@ooe.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-kirchdorf.ooe.gv.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf . Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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