Gemeinde Grieskirchen | Antrag Reisepass |
Gemeinde Grieskirchen - Passbehörde BH Grieskirchen. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Grieskirchen ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Grieskirchen Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen Manglburg 14 Telefon: 07248 603-0 Fax: 0732 7720-264399 Email: bh-gr.post@ooe.gv.at Webseite: www.bh-grieskirchen.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Grieskirchen.
Gemeinde Grieskirchen - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Grieskirchen? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen . Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Grieskirchen Die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen kann entweder per Telefon 07248 603-0 oder E-Mail bh-gr.post@ooe.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-grieskirchen.gv.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen . Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|