Gemeinde Pupping | Antrag Reisepass |
Gemeinde Pupping - Passbehörde BH Eferding. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Pupping ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Eferding beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Pupping Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Eferding Stephan-Fadinger-Strasse 2-4 Telefon: 07272 24 07 Fax: 07272 2407-261399 Email: bh-ef.post@ooe.gv.at Webseite: www.land-oberoesterreich.gv.at/bh_eferding.htm Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Eferding.
Gemeinde Pupping - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Pupping? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Eferding. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Pupping Die Bezirkshauptmannschaft Eferding kann entweder per Telefon 07272 24 07 oder E-Mail bh-ef.post@ooe.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.land-oberoesterreich.gv.at/bh_eferding.htm. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Eferding. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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