Gemeinde Oberndorf bei Schwanenstadt | Antrag Reisepass |
Gemeinde Oberndorf bei Schwanenstadt - Passbehörde BH Vöcklabruck. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Oberndorf bei Schwanenstadt ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Oberndorf bei Schwanenstadt Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck 4840 Vöcklabruck Telefon: 07672 702-0 Fax: 07672 702 2 73-399 Email: bh-vb.post@ooe.gv.at Webseite: www.bh-voecklabruck.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Vöcklabruck.
Gemeinde Oberndorf bei Schwanenstadt - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Oberndorf bei Schwanenstadt? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck . Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Oberndorf bei Schwanenstadt Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck kann entweder per Telefon 07672 702-0 oder E-Mail bh-vb.post@ooe.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-voecklabruck.gv.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck . Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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