Neuausstellung Reisepass Gemeinde Gampern

Gemeinde Gampern | Antrag Reisepass

Vöcklabruck

Gemeinde Gampern - Passbehörde BH Vöcklabruck. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Gampern ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Gampern

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck

4840 Vöcklabruck
4840 Vöcklabruck
Oberösterreich - Österreich

Telefon:

07672 702-0

Fax:

07672 702 2 73-399

Email:

bh-vb.post@ooe.gv.at

Webseite:

www.bh-voecklabruck.gv.at

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Vöcklabruck.

Gemeinde Gampern - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Gampern?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck .

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Gampern

Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck kann entweder per Telefon 07672 702-0 oder E-Mail bh-vb.post@ooe.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-voecklabruck.gv.at.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck .

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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