Wien (Bezirksamt Neu) | Antrag Reisepass |
Wien (Bezirksamt Neu) - Passbehörde Bezirksamt Neu. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Stadt Wien (Bezirksamt Neu) ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirksamt-Neu beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Wien (Bezirksamt Neu) Anschrift: Bezirksamt-Neu Gasgasse 8-10 Telefon: 4000-15008 Fax: Email: m@mba15.wien.gv.at Webseite: www.wien.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der Bezirksamt Neu.
Wien (Bezirksamt Neu) - Reisepass Sie leben in der Stadt Wien (Bezirksamt Neu)? Die nächste Passbehörde ist die Bezirksamt-Neu. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Stadt Wien (Bezirksamt Neu) Die Bezirksamt-Neu kann entweder per Telefon 4000-15008 oder E-Mail m@mba15.wien.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.wien.gv.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirksamt-Neu. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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