Wien (Magistratsabteilung) | Antrag Reisepass |
Wien (Magistratsabteilung) - Passbehörde Magistratsabteilung 62-Zentrales Passservice. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Stadt Wien (Magistratsabteilung) ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Magistratsabteilung 62-Zentrales Passservice beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Wien (Magistratsabteilung) Anschrift: Magistratsabteilung 62-Zentrales Passservice Lerchenfelder Straße 4, 2. Stock, Zi. 201 Telefon: 01 4000 89516 Fax: 01 4000 9989520 Email: passservice@ma62.wien.gv.at Webseite: www.wien.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der Magistratsabteilung 62-Zentrales Passservice.
Wien (Magistratsabteilung) - Reisepass Sie leben in der Stadt Wien (Magistratsabteilung)? Die nächste Passbehörde ist die Magistratsabteilung 62-Zentrales Passservice. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Stadt Wien (Magistratsabteilung) Die Magistratsabteilung 62-Zentrales Passservice kann entweder per Telefon 01 4000 89516 oder E-Mail passservice@ma62.wien.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.wien.gv.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Magistratsabteilung 62-Zentrales Passservice. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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