Landeshauptstadt Innsbruck | Antrag Reisepass |
Landeshauptstadt Innsbruck - Passbehörde Magistrat Innsbruck. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Landeshauptstadt Innsbruck ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Magistrat Innsbruck beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Landeshauptstadt Innsbruck Anschrift: Magistrat Innsbruck Maria-Theresien-Straße 18 Telefon: 0512 5360 1001 Fax: Email: post.buergerservice@innsbruck.gv.at Webseite: www.innsbruck.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der Magistrat Innsbruck.
Landeshauptstadt Innsbruck - Reisepass Sie leben in der Landeshauptstadt Innsbruck? Die nächste Passbehörde ist die Magistrat Innsbruck. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Landeshauptstadt Innsbruck Die Magistrat Innsbruck kann entweder per Telefon 0512 5360 1001 oder E-Mail post.buergerservice@innsbruck.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.innsbruck.gv.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Magistrat Innsbruck. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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