Landeshauptstadt Graz | Antrag Reisepass |
Landeshauptstadt Graz - Passbehörde Magistrat Graz. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Landeshauptstadt Graz ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Magistrat Graz beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Landeshauptstadt Graz Anschrift: Magistrat Graz Rathaus, Hauptplatz 1, 1. Stock Telefon: 0316 872-2221 Fax: 0316 872-2279 Email: stadtverwaltung@stadt.graz.at Webseite: www.graz.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der Magistrat Graz.
Landeshauptstadt Graz - Reisepass Sie leben in der Landeshauptstadt Graz? Die nächste Passbehörde ist die Magistrat Graz. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Landeshauptstadt Graz Die Magistrat Graz kann entweder per Telefon 0316 872-2221 oder E-Mail stadtverwaltung@stadt.graz.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.graz.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Magistrat Graz. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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