Neuausstellung Reisepass Gemeinde Fußach

Gemeinde Fußach | Antrag Reisepass

Bregenz

Gemeinde Fußach - Passbehörde BH Bregenz. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Fußach ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Bregenz beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Fußach

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Bregenz

Bahnhofstraße 41
6900 Bregenz
Voralberg - Österreich

Telefon:

05574 4951 0

Fax:

Email:

bhbregenz@vorarlberg.at

Webseite:

www.vorarlberg.at/bhbregenz

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Bregenz.

Gemeinde Fußach - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Fußach?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Bregenz.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Fußach

Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz kann entweder per Telefon 05574 4951 0 oder E-Mail bhbregenz@vorarlberg.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.vorarlberg.at/bhbregenz.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Bregenz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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