Neuausstellung Reisepass Gemeinde Nenzing

Gemeinde Nenzing | Antrag Reisepass

Bludenz

Gemeinde Nenzing - Passbehörde BH Bludenz. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Nenzing ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Bludenz beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Nenzing

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft Bludenz

Schloss-Gayenhofplatz 2
6700 Bludenz
Voralberg - Österreich

Telefon:

05552 6136 0

Fax:

Email:

bhbludenz@vorarlberg.at

Webseite:

www.vorarlberg.at/bhbludenz

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Bludenz.

Gemeinde Nenzing - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Nenzing?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Bludenz.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Nenzing

Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz kann entweder per Telefon 05552 6136 0 oder E-Mail bhbludenz@vorarlberg.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.vorarlberg.at/bhbludenz.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Bludenz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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