Gemeinde Wald im Pinzgau | Antrag Reisepass |
Gemeinde Wald im Pinzgau - Passbehörde BH Zell am See. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Wald im Pinzgau ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Zell am See beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Wald im Pinzgau Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Zell am See Stadtplatz 1 Telefon: 06542 / 760-0 Fax: 06542 / 760-6719 Email: bh-zell@salzburg.gv.at Webseite: www.salzburg.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Zell am See.
Gemeinde Wald im Pinzgau - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Wald im Pinzgau? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Zell am See. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Wald im Pinzgau Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See kann entweder per Telefon 06542 / 760-0 oder E-Mail bh-zell@salzburg.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.salzburg.gv.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Zell am See. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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