Gemeinde Sankt Andrä im Lungau | Antrag Reisepass |
Gemeinde Sankt Andrä im Lungau - Passbehörde BH Tamsweg. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Sankt Andrä im Lungau ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Sankt Andrä im Lungau Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Tamsweg Kapuzinerplatz 1 Telefon: 06474 / 6541-0 Fax: 06474 / 6541-6519 Email: bh-tamsweg@salzburg.gv.at Webseite: www.salzburg.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Tamsweg.
Gemeinde Sankt Andrä im Lungau - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Sankt Andrä im Lungau? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Tamsweg. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Sankt Andrä im Lungau Die Bezirkshauptmannschaft Tamsweg kann entweder per Telefon 06474 / 6541-0 oder E-Mail bh-tamsweg@salzburg.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.salzburg.gv.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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