Neuausstellung Reisepass Gemeinde Werfen

Gemeinde Werfen | Antrag Reisepass

St. Johann im Pongau

Gemeinde Werfen - Passbehörde BH St. Johann. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Werfen ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft St. Johann beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.

Gemeinde:

Gemeinde Werfen

Anschrift:

Bezirkshauptmannschaft St. Johann

Hauptstraße 1
5600 St. Johann im Pongau
Salzburg - Österreich

Telefon:

06412 6101 - 0

Fax:

06412 6101 - 6219

Email:

bh-st-johann@salzburg.gv.at

Webseite:

www.salzburg.gv.at

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH St. Johann.

Gemeinde Werfen - Reisepass

Sie leben in der Gemeinde Werfen?

Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft St. Johann.

Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.

Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Werfen

Die Bezirkshauptmannschaft St. Johann kann entweder per Telefon 06412 6101 - 0 oder E-Mail bh-st-johann@salzburg.gv.at kontaktiert werden.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.salzburg.gv.at.

Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft St. Johann.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Antragstellung bei der Passbehörde

Bei der Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig. Die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.

Der österreichische Reisepasse wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Werktagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.

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