Gemeinde Oberneukirchen | Antrag Reisepass |
Gemeinde Oberneukirchen - Passbehörde BH Urfahr-Umgebung. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Oberneukirchen ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Oberneukirchen Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung Peuerbachstraße 26 Telefon: 0732 73 13 01-0 Fax: 0732 73 13 01-27 23 99 Email: bh-uu.post@ooe.gv.at Webseite: www.bh-urfahr-umgebung.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Urfahr-Umgebung.
Gemeinde Oberneukirchen - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Oberneukirchen? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung . Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Oberneukirchen Die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung kann entweder per Telefon 0732 73 13 01-0 oder E-Mail bh-uu.post@ooe.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.bh-urfahr-umgebung.gv.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung . Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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