Gemeinde Sankt Veit im Pongau | Antrag Reisepass |
Gemeinde Sankt Veit im Pongau - Passbehörde BH St. Johann. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Sankt Veit im Pongau ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft St. Johann beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Sankt Veit im Pongau Anschrift: Bezirkshauptmannschaft St. Johann Hauptstraße 1 Telefon: 06412 6101 - 0 Fax: 06412 6101 - 6219 Email: bh-st-johann@salzburg.gv.at Webseite: www.salzburg.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH St. Johann.
Gemeinde Sankt Veit im Pongau - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Sankt Veit im Pongau? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft St. Johann. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Sankt Veit im Pongau Die Bezirkshauptmannschaft St. Johann kann entweder per Telefon 06412 6101 - 0 oder E-Mail bh-st-johann@salzburg.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.salzburg.gv.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft St. Johann. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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