Gemeinde Faistenau | Antrag Reisepass |
Gemeinde Faistenau - Passbehörde BH Salzburg Umgebung. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Faistenau ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Faistenau Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung Karl-Wurmb-Straße 17 Telefon: 0662-8180-0 Fax: 0662-8180-5719 Email: bh-sl@salzburg.gv.at Webseite: www.salzburg.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Salzburg Umgebung.
Gemeinde Faistenau - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Faistenau? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Faistenau Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung kann entweder per Telefon 0662-8180-0 oder E-Mail bh-sl@salzburg.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.salzburg.gv.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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