Gemeinde Krispl | Antrag Reisepass |
Gemeinde Krispl - Passbehörde BH Hallein. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Krispl ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Hallein beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Krispl Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Hallein Schärfplatz 2 Telefon: 06245 / 796-0 Fax: 06245 / 796-6019 Email: bh-hallein@salzburg.gv.at Webseite: www.salzburg.gv.at Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Hallein.
Gemeinde Krispl - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Krispl? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Hallein. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Krispl Die Bezirkshauptmannschaft Hallein kann entweder per Telefon 06245 / 796-0 oder E-Mail bh-hallein@salzburg.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.salzburg.gv.at. Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Hallein. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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