Gemeinde Neuhaus am Klausenbach | Antrag Reisepass |
Gemeinde Neuhaus am Klausenbach - Passbehörde BH Jennersdorf. Alle Bürger und Bürgerinnen österreichischer Staatsangehörigkeit, die in der Gemeinde Neuhaus am Klausenbach ihren Wohnsitz haben, können einen Reisepass bei der Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann auch bei jeder anderen Passbehörde im Inland gestellt werden.
Gemeinde: Gemeinde Neuhaus am Klausenbach Anschrift: Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf Hauptplatz 15 Telefon: 057-600/4700 Fax: 057-600/4777 Email: bh.jennersdorf@bgld.gv.at Webseite: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Passbehörde - Webseite der BH Jennersdorf.
Gemeinde Neuhaus am Klausenbach - Reisepass Sie leben in der Gemeinde Neuhaus am Klausenbach? Die nächste Passbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf. Weil Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses persönlich eingebracht werden. Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Weitere Informationen zum Reisepass in der Gemeinde Neuhaus am Klausenbach Die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf kann entweder per Telefon 057-600/4700 oder E-Mail bh.jennersdorf@bgld.gv.at kontaktiert werden. Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: . Alle Informationen über die Beantragung eines Reisepasses finden Sie auf den Seiten von HELP.gv.at: www.help.gv.at Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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